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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Lieferung
1.1 Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des
Händlers.
1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht
berechtigte Belange des Kunden dem entgegenstehen.
2. Gewährleistung
2.1 Ist der Kunde Verbraucher, so müssen offensichtliche
Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen
gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen
Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum
nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer
Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg und
Garantieurkunde mit vorgelegt werden.
2.2 Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände
beträgt in den Fällen von Ziffer 2.1 ein Jahr.
2.3 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so sind Mängel unverzüglich zu rügen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr.
Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung
ausgeschlossen.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers
bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm
gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während
dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch
verschenkt noch verliehen werden.
3.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder
einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
3.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen
einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz
wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler
ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der
vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus
diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche
wieder auf den Kunden über.
3.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der
Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu
lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und
sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
4. Schadenersatz
4.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet
er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des
Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen
Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines
besonderen Nachweises bedarf.
4.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im
Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer bzw. ein
wesentlich höherer Schaden als die vereinbarte
Pauschale entstanden ist.
4.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden,
ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten,
die das Wesen des Vertrages ausmachen
(Kardinalpflichten).
5. Datensicherung
5.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder
Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein
Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff
hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich
dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten
gesichert werden, so dass diese im Falle eines
Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
5.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche
Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die
Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu
erhalten.
6. Reparaturen
6.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von
diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch
entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem
Umfang zu erstatten.
6.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes er-folgt
regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung
oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen
Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die
Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so
ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern,
dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines
durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
6.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1
Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach
einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt,
so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt
sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche
nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach
für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
6.4 Für die Gewährleistung gilt Ziffer 2 entsprechend.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die
Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung
richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze
gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der
Vertrags-verhandlungen und bis zum Vertragsschluss
getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.2 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des
Händlers.
7.3 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der
Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei
Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort unbekannt ist.




 
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